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Verkehrsvorschriften in Kroatien

In Kroatien gilt das „Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr“, das Bestimmungen enthält, die zum Teil von denen in Deutschland und Österreich abweichen.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen:

  • Das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholgenuss ist für Führerscheininhaber von 18 - 21 Jahren nicht erlaubt, der Höchstwert des Alkoholgehaltes im Blut beträgt somit 0,0‰!
    Für Führerscheinbesitzer über 21 Jahren gilt eine Alkoholgrenze von 0,5‰.
     
  • Bei allen Kraftfahrzeugen muss während der Fahrt auch tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet sein.
     
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt, soweit durch Verkehrszeichen nicht anderweitig beschränkt:
    130 km/h auf Autobahnen, 110 km/h auf Kraftfahr- und Schnellstraßen, 90 km/h auf allen anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, sowie 50 km/h in geschlossenen Ortschaften.
     
  • Für Personen, die die Führerscheinprüfung abgelegt haben (Fahranfänger), beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerhalb der ersten zwei Jahre nach Aushändigung des Führerscheines: 120 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahr- und Schnellstraßen, 80 km/h auf allen anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Außerdem dürfen diese Personen keine Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung über 75 kW bzw. Motorräder über 25 kW führen. In der Zeit von 23.00 und 05.00 Uhr dürfen diese Personen Kraftfahrzeuge nur in Begleitung von Personen führen, die mindestens 25 Jahre alt sind und nicht einem Fahrverbot unterliegen.
     
  • Radfahrer unter 16 Jahren müssen während der Fahrt auf öff entlichen Straßen einen Helm tragen. Radfahrer ab 9 Jahren dürfen öff entliche Straßen nur befahren, wenn sie entweder eine Radfahrprüfung abgelegt haben (entsprechende Bescheinigung erforderlich) oder von einer mindestens 16 Jahre alten Person begleitet werden, anderenfalls ist das Befahren öff entlicher Straßen erst ab 14 Jahren erlaubt.
  • Die Polizei kann bei Verstößen den Führerschein vorübergehend für eine Dauer von bis zu 30 Tagen an Ort und Stelle entziehen.
     
  • Um die Bezahlung von Bußgeldern oder Strafen sicherzustellen, kann die Polizei Reisepässe oder Personalausweise von Ausländern für eine Dauer von bis zu drei Tagen beschlagnahmen. Sie sollten die jeweils geltende Höchstgeschwindigkeit einhalten, da vielerorts Radarkontrollen durchgeführt werden.

 

Fahrzeugdokumente:

Sie benötigen lediglich Ihren Führerschein und die üblichen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein). Die „Grüne Versicherungskarte“ ist für in der Europäischen Union zugelassene Autos nicht mehr erforderlich. Wenn Sie mit einem fremden Fahrzeug nach Kroatien einreisen, benötigen Sie eine Vollmacht des Fahrzeughalters, die nicht älter als sechs Monate ist.

 

 
 
 
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